Das Urteil gegen die UBS im Steuerprozess wurde heute Nachmittag eröffnet: Es setzte eine historische Spitzenbusse von 3,7 Milliarden Euro. Hinzu kommen Schadenersatz- und Zinszahlungen an den französischen Staat im Umfang von 800 Millionen Euro. Zugleich soll die französische UBS-Tochter – wegen Komplizenschaft – eine Zahlung von 15 Millionen Euro leisten, befand die zuständige Richterin Christine Mée.

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Der Aktienkurs der Schweizer Grossbank geriet nach der Bekanntgabe umgehend ins Rutschen: Er verlor innert Minuten fast 3 Prozent seines Wertes.

In Paris wurde der Vorwurf verhandelt, die UBS habe Kunden jahrelang systematisch bei der Steuerhinterziehung geholfen. Die Versuche einer ausgerichtlichen Einigung schlugen fehl, die UBS wagte den Gang vor die Richter. Nun erreicht die Verurteilung den von der Staatsanwaltschaft beantragten Wert in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. 

Die Bank habe die eigenen finanziellen Interessen über die regulatorischen Anforderungen des französischen Staates gestellt, befand das Gericht in der Urteilsbegründung. Konkret lauten die Vorwürfe auf illegale Bank-Geschäftstätigkeit und schwere Geldwäsche bei Steuerbetrug («démarchage bancaire illégal et blanchiment aggravé de fraude fiscale»).

Raoul Weils zweiter Sieg

Ebenfalls eine Strafe erhielten vier ehemalige Angestellte der UBS: Patrick de Fayet, der ehemalige Chef der Bank in Frankreich, wurde zu 12 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt; hinzu kommt eine Busse von 200'000 Euro. Der frühere Leiter der Agentur in Lille erhielt eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten auf Bewährung, verbunden mit einer Zahlung von 50'000 Euro. Gefängnisstrafen auf Bewährung und Bussen setzte es für zwei weitere französische Kaderleute.

Das heisst auf der anderen Seite: Raoul Weil, der ebenfalls angeklagte Ex-Chef des Global Wealth Management von UBS, wurde in Paris entlastet. Weil hatte bereits in den USA vor Gericht gestanden, auch dort warf die Staatsanwaltschaft dem Banker vor, Steuerpflichtigen bei der Hinterziehung geholfen zu haben. Im November 2014 erklärte eine Jury in Fort Lauderdale den Schweizer aber für nicht schuldig.

UBS «strongly disagrees»

Die UBS hatte einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Und so meldete die Bank schon knapp zwei Stunden nach der Urteilseröffnung, dass sie den Entscheid des Pariser Gerichts vor dem Kassationshof anfechten werde. 

«UBS ist mit dem Urteil absolut nicht einverstanden», so die Stellungnahme. Und weiter: «Die Verurteilung wird nicht durch konkrete Beweise gestützt, sondern basiert auf den unbegründeten Anschuldigungen ehemaliger Mitarbeiter, die im Prozess nicht einmal angehört wurden. Es wurde nicht nachgewiesen, dass irgendein französischer Kunde von einem Berater der UBS AG auf französischem Boden aufgefordert wurde, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen. Da in Frankreich keine Straftat festgestellt wurde, wendet das Urteil das französische Recht auf die Schweiz an. Dies untergräbt die Souveränität des Schweizer Rechts und wirft wichtige Fragen der Territorialität auf.»

Dem Urteil fehlten auch Beweise, ferner eine glaubwürdige Methodik für die Berechnung der Geldbusse und des Schadens. Der Vorwurf der Geldwäsche der Erträge aus Steuerbetrug sei unbegründet, da die Vortat eines Steuerbetrugs französischer Steuerzahler nicht nachgewiesen wurde. 
 

(tdr/me/rap)