Der Fall um Verluste von UBS-Kunden mit komplexen Dollar-Derivaten hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Erste Kunden haben Strafanzeige eingereicht. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Zürich bestätigte einen Bericht von «Inside Paradeplatz».

«Wir können Ihnen bestätigen, dass in von Ihnen genannter Sache Strafanträge gegen unbekannte Täterschaft wegen Widerhandlung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingegangen sind. Diese befinden sich im Stadium der Vorprüfung», teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Zürich per Mail mit.

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Damit ist noch offen, ob die Strafjustiz tatsächlich in den Fall einsteigt und Fehlverhalten der Bank und deren Berater abklärt.

Eine Anzeige wegen Verstössen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dürfte sich im Kern um den Vorwurf der Falschberatung drehen. So war in Medien immer wieder von Kunden die Rede, welche die Risiken der Produkte nicht richtig verstanden hätten. Laut einem beteiligten Anwalt habe die Bank die Kunden zum Beispiel im Unklaren darüber gelassen, wie hoch die maximalen Verluste ausfallen könnten.

Nicht begrenztes Verlustrisiko

Die Produkte heissen «Range Target Profit Forwards» oder «Conditional Target Redemption Forwards». Diese komplexen Forward-Derivate sichern den Käufern gewisse Einnahmen, wenn der Dollar in einem bestimmten Band zum Franken verbleibt. Fällt der Dollar unter einen vertraglich festgelegten Schwellenwert, muss der Kunde Dollar kaufen.

Die Gewinne der Kunden sind dabei begrenzt, die Verluste dagegen nicht. Kundenanwälte beklagen, dass das Risiko-Rendite-Profil der Produkte damit sehr stark zuungsten der Kunden ausfalle. Hinzu kämen exorbitant hohe Gebühren.

Trump schickt den Dollar auf Tauchstation

Nachdem US-Präsident Donald Trump Anfang April seine lange Liste mit Strafzöllen veröffentlicht hatte, setzte eine Massenflucht aus dem Dollar ein. Das führte dazu, dass viele Käufer der fraglichen Kontrakte Geld nachschiessen mussten (aufgrund sogenannter Margin-Calls). Die Verluste häuften sich. Und damit auch die Beschwerden. Dem Vernehmen nach sind insgesamt rund 100 Kunden betroffen.

Zwar müssen Kunden beim Kauf solcher Produkte stets unterschreiben, dass sie über die Risiken aufgeklärt worden seien. Aber offenbar haben einige der UBS-Kunden das Dokument quasi im blinden Vertrauen auf ihren UBS-Berater unterzeichnet.

In einer zweiten Fallkonstellation wurden die Produkte offenbar auch solchen Kunden verkauft, die von der Vermögenssituation oder von ihrer Anlageerfahrung her für solche riskanten Derivate nicht geeignet waren. 

UBS will den Kunden entgegenkommen

Die UBS macht zu den Strafanzeigen keine Angaben und verweist auf ein früheres Statement, das lautet: «Die extreme Marktvolatilität der letzten Wochen hat sich auf bestimmte Anlagen ausgewirkt. Die allermeisten unserer Kunden haben diversifizierte Investmentportfolios und sind damit in dieser volatilen Zeit relativ gut gefahren. Wir prüfen allfällige unerwartete Auswirkungen mit den betroffenen Kunden.»

Hinter den Kulissen bemüht sich nun die Bank um Schadensbegrenzung und verhandelt mit den betroffenen Kunden über mögliche Kompensationen für erlittene Verluste. Dabei geht die Bank jeden Fall einzeln an, entsprechend unterschiedlich fällt die Höhe der angebotenen Entschädigungen aus. Laut Anwälten bekamen einige Käufer der Derivate rund 90 Prozent ihrer Verluste von der Bank erstattet.

Bei einem anderen Kunden dagegen, der drei Millionen mit den Dollar-Derivaten verloren hatte, bot die UBS laut der Quelle nur eine Entschädigung von 500’000 Franken an.

Wie teuer das Ganze für die UBS wird, ist derzeit unklar. Angesichts der nicht allzu grossen Zahl an Kunden dürften allfällige Entschädigungszahlungen keine sichtbaren Spuren in der UBS-Bilanz hinterlassen. Weitaus gravierender sind die Auswirkungen auf das Image der letzten Grossbank der Schweiz.

Parallelen zum Fall Greensill

Für das Vorgehen gibt es ein Vorbild: So einigte sich die UBS mit den meisten CS-Kunden, welche in die Greensill-Fonds investiert und durch deren abrupte Schliessung im März 2021 Verluste erlitten hatten. Diesen Kunden zahlte die UBS 90 Prozent des Nettoinventarwerts abzüglich Kosten zurück. Laut Geschäftsbericht nahmen 92 Prozent der Greensill-Kunden das Angebot an.

Der Fall Greensill ist damit aber nicht vom Tisch. Noch läuft ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Zürich wegen des Verdachts des Verstosses gegen den unlauteren Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund vermuten Beteiligte, dass Anwälte der Kunden mit Dollar-Derivaten den Fall Greensill zum Vorbild genommen hätten und nun ebenfalls mit dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs bei der Zürcher Strafjustiz vorstellig geworden seien.  

Den Greensill-Skandal hat die UBS von der Credit Suisse geerbt. Den Fall mit den Kundenverlusten aus Dollar-Derivaten hat sich die UBS dagegen selbst eingebrockt.