Im letzten Jahr beschwerten sich 7167 Fluggäste beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Sie konnten sich mit Airlines nicht gütlich über eine Entschädigung einigen, nachdem es bei der Reise zu grossen Verspätungen oder Annullationen gekommen war.

Die Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr praktisch verdoppelt. Auch 2019 erwarte das Bundesamt für Zivilluftfahrt deutlich mehr als 6000 Passagier-Anzeigen, berichtet die «NZZ am Sonntag».

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Restriktive Auslegung der Passagieransprüche

Ein Auslöser für die Zunahme dürfte der starke Anstieg an Verspätungen im gesamteuropäischen Flugsystem sein. Anders als EU-Fluggesellschaften verneinen Schweizer Airlines aber in einer Vielzahl von Fällen Forderungen nach Entschädigung. Sie stützen sich auf Schweizer Gerichtsurteile, die die Passagieransprüche sehr restriktiv auslegen.

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Hilfe erhalten Fluggäste in einer Reihe von Fällen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt, das trotz anderslautender Gerichtsurteile die Airlines über den Verordnungsweg zu Zahlungen auffordert.

(gku)

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