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Unternehmen

Schneider Electric (Schweiz) AG

Über das Unternehmen

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Branche

Handel (IT- und Kommunikationsprodukte)

Firmensitz

Ittigen

Rechtsform

Aktiengesellschaft

Die Gesellschaft bezweckt: Die Konstruktion, die Fabrikation und den Verkauf im In- und Ausland von elektrischen, elektronischen und anderen Energieverteilungs- und Automationsapparaten sowie von Befehlsgeräten hierzu, von vorgefertigten elektrischen Schienenverteilern, Fernübertragungsgeräten, Industrie-Rechnern, Messgeräten, Elektromotoren, Leistungsschaltern und ähnlichen Apparaten, sowie die Zusammenstellung dieser Elemente zum Zwecke der Steuerung und Überwachung von industriellen Vorgängen irgendwelcher Art; Den Erwerb, die Verwaltung und Veräusserung von Lizenzen, Erfindungen, Marken und Verfahren, die mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen. Die Vornahme von Handlungen aller Art, welche unmittelbar oder mittelbar mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen oder diesen zu fördern geeignet sind, insbesondere: die Planung, Gründung, Reorganisation, Übernahme, Verwertung, Leitung, Verwaltung von Unternehmen und Geschäften aller Art; die mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Unternehmen und Geschäften durch Gründung, Kapitalerhöhung, Fusion, Zusammenarbeit, Erwerb von Beteiligungen, Wertschriften und Anteilscheinen. Durch Beschluss ihrer Verwaltung kann die Gesellschaft im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche direkt oder indirekt den Zweck der Gesellschaft fördern oder mit ihm in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich an Gruppenfinanzierungen beteiligen, insbesondere indem sie ihren direkten oder indirekten Gesellschafter oder anderen Gruppengesellschaften Kredite gewährt oder für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Garantien oder andere Sicherheiten aller Art gewährt, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Gesellschafter oder anderer Gruppengesellschaften liegen und unentgeltlich gewährt werden.