Der Chef eines IT-Unternehmens staunte nicht schlecht, als ihm die Umsiedlung eines Spezialisten aus Sri Lanka ins Zürcher Hauptquartier verweigert wurde. Der angebotene Lohn sei für hiesige Verhältnisse zu tief, hiess es von den Behörden. Eine merkwürdige Begründung: Die Firma zahlt denselben Lohn, den der Mann aus Sri Lanka erhalten hätte, auch an ihre inländischen Mitarbeiter, die in der gleichen Position arbeiten. Trotzdem erhielt die Entwicklerin von Firmensoftware keine Arbeitsbewilligung für den Asiaten.

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Das Beispiel ist typisch für die Schwierigkeiten, die hiesige Firmen bei der Anstellung von sogenannten Drittstaatenangehörigen haben. Im Zentrum der politischen Diskussion steht meist die Grösse des landesweiten Kontingents. Derzeit beträgt sie 7500 Personen, was die Wirtschaft als zu niedrig erachtet. Knapp 2000 Drittstaatler wanderten in den ersten drei Jahresmonaten ein. Doch nicht nur die Anzahl, sondern auch die Modalitäten der Vergabe machen Firmen zu schaffen.

Hohe Bewilligungskosten

Ein Problem sind die Bewilligungsfristen: Es kann drei bis acht Wochen dauern, bis ein Antrag bewilligt wird. Schwer erfüllbare Auflagen und Verzögerungen beeinträchtigen das Geschäft. Oft werden Aufträge erst vergeben, wenn die Verfügbarkeit von Spezialisten sichergestellt ist. Schwierigkeiten ergeben sich bei mehrstufigen Aufträgen. «Wir erhalten häufig nur eine Arbeitsbewilligung für die Dauer des ersten Mandatsvertrags», sagt Mario Vieli, HR-Chef von EY Schweiz. «Kunden erwarten aber, dass Spezialisten auch für spätere Projektphasen sichergestellt sind.»

Gemäss Gesetz müssen Stellen zuerst erfolglos hierzulande und im EU-Raum ausgeschrieben werden, bevor ein Drittstaatenangehöriger eingestellt werden kann. Die Regel behindere das Talentmanagement von Firmen, sagt Adrian Tüscher, Leiter Arbeitsrecht und Immigration bei KPMG Schweiz. Zudem generieren die geforderten Ausschreibungen hohe Kosten. Allein die juristische Beratung und die amtlichen Gebühren beliefen sich auf 4500 Franken pro Fall, schätzt Tüscher. Dazu kommen interne Kosten und weitere Gebühren im Zusammenhang mit den Ausschreibungen.

Kosten hoch

Der Aufwand macht speziell Startups zu schaffen. Michele Blasucci, CEO beim Firmendienstleister Startups.ch, rät Jungfirmen davon ab, Bewilligungen für Drittstaatenangehörige überhaupt erst zu beantragen. Die Kosten seien hoch, die Erfolgschancen gering. Die Auflage, branchenübliche Löhne zu zahlen, erweise sich oft als unüberwindbare Hürde.

Dies liege am Kompensationsmodell vieler Startups: Dieses sieht neben einem eher niedrigen Basislohn eine Beteiligung an der Firma vor, die im Erfolgsfall sehr lukrativ sein kann. Auch formelle Behördenkriterien wie die Ausbildung und Berufserfahrung seien oft unrealistisch: Viele Programmierer seien junge Autodidakten, so Blasucci. Ein weiteres Hindernis für Startups ist die Verpflichtung, innerhalb von Monaten mehrere Stellen für Schweizer oder EU-Bürger zu schaffen. Häufig gelte die Regel, dass pro Drittstaatenangehörigem eine solche Stelle geschaffen werden müsse, sagt KPMG-Experte Tüscher. Oft sogar mehr.

Studienabsolventen im Dilemma

Politisch kommt Bewegung in die Sache. Eine Motion von FDP-Ständerat Ruedi Noser fordert den Bundesrat auf, eine neue Kategorie von Arbeitsbewilligungen für Personen, die ein Startup gründen oder in eines investieren wollen, einzuführen. Denkbar wären mehrjährige Visa für Startups, die an einen Businessplan und an eine gesicherte Finanzierung geknüpft sind und einen eingeschränkten Bezug von Sozialleistungen vorsehen.

Marcel Dobler, FDP-Nationalrat und Gründer des Onlineshops Digitec, fordert ebenfalls in einer Motion, dass Hochschulabgänger aus Drittstaaten unbürokratisch in der Schweiz bleiben können, sofern sie an einer hiesigen Uni in einem Bereich mit Fachkräftemangel ausgebildet wurden. Vereinfachte Verfahren für Startups und für Hochschulabgänger würden mehr Planbarkeit schaffen, sagt Sandra Tobler, Gründerin der Softwarefirma Futurae Technologies. So würde das Dilemma entschärft, in dem viele Startups stecken: dass sie investieren müssen, um Auflagen für Bewilligungen zu erfüllen, ohne zu wissen, ob sie in der Schweiz bleiben können.

In einem solchen Dilemma steckt der brasilianische ETH-Absolvent Marcos Monteiro. Sein Studentenvisum wurde zwecks Aufbau seines IT-Startups Veezoo nur für acht Monate verlängert. Innerhalb dieser Zeitspanne ist der Nachweis aber kaum möglich, dass die Geschäftsidee ein Einkommen generieren kann. Bis zum Verkauf erster Produkte dauert es in der Softwareentwicklung üblicherweise zwölf Monate, nicht selten auch länger.