Thomas Matter (41) hat sich in seinem öffentlichen Gegenschlag mit diversen Medien gütlich geeinigt. «Blick» und «SonntagsBlick» vom Verlagshaus Ringier gewährten dem gestrauchelten Zürcher Bankier eine breite Plattform und entschuldigten sich explizit für ihre Vorwürfe.

Wenig kooperativ zeigte sich hingegen das Verlagshaus NZZ, dessen Blatt «NZZ am Sonntag» mehrmals Matter ins Visier nahm. Anfänglich hoffte der Banker auf Einlenken. Vergeblich. Nun reichte der zum freien Unternehmer und Verwaltungsrat konvertierte Multimillionär Ende Dezember eine rund 200 Seiten schwere Klage beim Zürcher Handelsgericht ein. Der NZZ Verlag sei Matter nicht entgegengekommen, begründet dessen Sprecherin Karin Rhomberg – weder in der Sühneverhandlung noch in der Berichterstattung.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Matters Anwälte fahren schweres Geschütz auf. «Gründe für die Klage wegen Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerbs sind die mehrfach verbreiteten Unwahrheiten wie zum Beispiel, dass Pensionskassen zu Schaden gekommen seien, die ungerechtfertigten Bestechungs- und Insidervorwürfe sowie die Wucht und Dauer der Kampagne gegen Thomas Matter», fasst Rhomberg zusammen. Die Klagesumme beläuft sich auf zehn Millionen Franken.

Das Handelsgericht dürfte in Kürze entscheiden, ob dem Antrag des NZZ Verlags stattgegeben werde, das Verfahren aufzuteilen – in eines gegen das Haus NZZ vor Handelsgericht und eines gegen zwei beklagte Journalisten vor dem Zürcher Bezirksgericht. Matters Anwälte argumentieren, dass eine Aufteilung Zeit koste und widersprüchliche Urteile provozieren könnte, während das Wegfallen einer Rekursinstanz für die Beklagten kaum ins Gewicht falle.

Kommt es im Verlauf des Verfahrens nicht noch zu einem Vergleich, würden wichtige Vorwürfe gegen Matter, die massgeblich von «NZZ am Sonntag» publiziert wurden, gerichtlich gewürdigt. Die zwei Journalisten der «NZZ am Sonntag» berichteten in ihrem Text von Swissfirst-Aktienpaketen, die Matter von Pensionskassen erworben hatte, um sie den Bellevue-Eigentümern für die angestrebte Fusion zuzuhalten. Vor allem ein Satz in einem frühen Artikel wiegt schwer: «Die Tatsache, dass fünf Pensionskassen und zwei Versicherungen ihre Swissfirst-Aktien fast zeitgleich und unmittelbar vor der Fusion verkauften, wirft die Frage auf, ob womöglich noch andere Anreize eingesetzt wurden, um die Anlageverantwortlichen zu der Transaktion zu motivieren.»

Der Anwalt des NZZ Verlags wollte keine Stellung nehmen und verwies auf Felix E. Müller, Chefredaktor der «NZZ am Sonntag». Müller war bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.