Das Salz für den Winterdienst wird aus Sicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) in der Schweiz zu teuer verkauft. Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Strassen (Astra), den Preis neu zu verhandeln.

Die Schweizer Salinen AG ist im Besitz der Kantone. Sie hat eine Monopolstellung für den Verkauf, den Import und den Handel mit Salz. Die Preise liegen zwei- bis viermal höher als im angrenzenden Ausland. Von den Gewinnen profitieren die Kantone als Aktionäre. Die EFK beurteilt das kritisch.

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Ständige Verfügbarkeit

Die hohen Gewinne der Salinen deuteten darauf hin, dass das Salz zu teuer verkauft werde, schreibt sie in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht. Aus ihrer Sicht seien die Preise neu zu verhandeln. Falls dies nicht zu einer Reduktion führe, solle der Bund sich ein Einsichtsrecht ausbedingen und eine Preisprüfung durchführen. Die EFK schätzt das jährliche Einsparpotenzial für den Bund auf 1 bis 2 Millionen Franken. Das Argument, die Qualität von ausländischem Salz sei unzureichend und nicht konstant, lässt sie nicht gelten: In Deutschland und Österreich werde mit dieser Salzqualität gearbeitet, hält sie fest.

Das Astra schreibt in seiner Stellungnahme, die Monopolsituation sei politisch gewollt. Die heutige Situation stelle die ständige Verfügbarkeit des Salzlagers für die Nationalstrassen in der benötigten Menge und der geforderten Qualität sicher. Das schütze vor volkswirtschaftlichen Schäden, die deutlich höher ausfallen könnten als eine mögliche Einsparung, gibt das Astra zu bedenken. Es will die Diskussion aber führen – mit dem Ziel, den Salzpreis auf 2020 neu zu verhandeln.

Unterhalt der Strassen

Die EFK hat generell den Unterhalt der Nationalstrassen unter die Lupe genommen. Diese gingen 2008 in den Besitz des Bundes über. Mit dem betrieblichen und baulichen Unterhalt beauftragte das Astra elf sogenannte Gebietseinheiten, Trägerschaften der Kantone.

Laut Gesetz darf der Bund die Leistungserbringung nur an Dritte vergeben, wenn kein Kanton oder keine von Kantonen gebildete Trägerschaft bereit ist, die Ausführung der Arbeiten zu übernehmen. Die Kantone genössen somit eine Art Vorkaufsrecht, schreibt die EFK. Der Wettbewerb werde weitgehend verhindert.

Spielraum nutzen

Die EFK ist der Meinung, dass der Bundesrat seine Kompetenzen und den vorhandenen gesetzlichen Spielraum mehr ausnutzen sollte. Gemäss dem Gesetz entscheidet der Bundesrat über die Vergabe der Leistungen, wenn sich mehrere Kantone für eine Gebietseinheit bewerben.

Weiter empfiehlt die EFK, den administrativen Aufwand im Bereich Controlling und Reporting zu reduzieren. Auch sollen die Gebietseinheiten enger zusammenarbeiten. Die Zentralisierung von Fachwissen sei zu prüfen, schreibt die EFK. Das Astra schreibt, die Prüfergebnisse bestärkten es in seinen Anstrengungen.

(sda/ise/mbü)