Es ist Session. Die Mitglieder des Parlaments strömen wieder in die Wandelhalle. Und mit ihnen die Lobbyisten. Dem Berufsstand der «Einflüsterer» bläst in der Schweiz ein rauer Wind entgegen. Denn in der Öffentlichkeit steht er bestenfalls in gedimmtem Licht da.

Schummriges Licht, Zigarrenrauch, ein Handschlag – wichtige Entscheide, fernab der Öffentlichkeit. Dieses Bild schwebt vielen vor, wenn sie das Wort «Lobbying» hören.

Während im angelsächsischen Raum Lobbying, oder unverfänglicher «Public Affairs», weitgehend akzeptiert ist, kann für die Schweiz etwas überspitzt die Abwandlung einer französischen Redewendung beigezogen werden: «Erzähl meiner Mutter nicht, dass ich als Lobbyist arbeite. Sie meint ich sei Pianist in einem Bordell.» Dabei ist Lobbying längst zu einem festen Bestandteil der Schweizer Politik geworden. Und ist auch zu einem gewissen Grad gesetzlich geregelt.

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Zutrittsbeschränkungen

Reguliert, im Sinne von Beschränkungen, ist heute nur die Vergabe der Zutrittbadges in das Bundeshaus. Jedes Ratsmitglied kann Badges an zwei Personen vergeben. Diese Personen werden namentlich erfasst und müssen ihre Funktion bekanntgeben. Zudem müssen die Ratsmitglieder ihre eignen Interessenbindungen, das heisst alle «Tätigkeit in Führungs- und Aufsichtsgremien» und «dauernde Leitungs- und Beraterfunktionen», offenlegen.

So war es auch die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft (SPAG), die Vereinigung der Schweizer Lobbyisten, welche sich mit ihren Standesregeln eigene, weitergehende Auflagen machte. Gemäss den 2014 erlassenen Richtlinien müssen alle Mitglieder ihren Arbeitgeber und Auftraggeber offenlegen, ohne jedoch die einzelnen Mandate zu deklarieren. Beim Verstoss gegen die Standesregeln wird das Mitglied gerügt und allenfalls ausgeschlossen.

Im Nachgang der Kasachstan-Affäre

Bis anhin waren Vorstösse, welche im Parlament die Verstärkung der bestehenden Regulierungen im Lobbying forderten, meistens chancenlos. Nicht zuletzt seit der Kasachstan-Affäre rund um FDP-Nationalrätin Christa Markwalder und Burson-Marsteller-Lobbyistin Marie-Luise Baumann werden die Rufe nach Transparenz und mehr Regeln für Lobbyisten wieder lauter.

Verschiedene Vorstösse zu dieser Thematik wurden seither eingereicht. So sollen einerseits die Auftragsgeber von Lobby-Agenturen offengelegt werden und andererseits Lobbyisten offiziell akkreditiert und zahlenmässig begrenzt werden. Eine grössere Zustimmung erfahren diese Vorschläge trotz der Lobbying-Affäre nicht. Die meisten wurden noch im Erstrat abgelehnt. Andere sind noch hängig.

Blick in die USA

Um den Sinn solcher Vorschläge abzuschätzen, lohnt sich ein Blick über den grossen Teich in die USA, wo Lobbying und dessen Regulierung eine lange Tradition hat. Das erste Gesetz zur staatlichen Beschränkung der Interessensvertretung geht auf das Jahr 1938 zurück. Seither wurden die Bestimmungen laufend ausgebaut und ergänzt.

Heute müssen sich Lobbyisten in den USA registrieren lassen und viermal Mal jährlich ihre Mandate und Honorare deklarieren. Diese Informationen werden im Anschluss im Internet veröffentlicht. Werden die Auflagen nicht erfüllt, können Bussen bis zu 200"000 Dollar erhoben werden.

Über Geld reden

Dieses System könne aber nicht uneingeschränkt auf die Schweiz übertragen werden, erklärt Othmar Baeriswyl, Dozent für Public Affairs an der Hochschule Luzern (HSLU) und ehemaliger Lobbyist der Tabakindustrie mit Erfahrung in Übersee auf Anfrage der sda.

Über Geld werde in den USA offener gesprochen als in der Schweiz. Zudem sei das Misstrauen gegenüber Konzernen viel grösser als in der KMU-dominierten Schweiz. Beides habe früh zu einer starken Transparenz in Sachen Finanzierung geführt. Die Offenlegung von Honoraren werde wahrscheinlich auch in der Schweiz kommen, doch bis dahin sei es noch ein langer Weg, so Baeriswyl.

Weiter sei zu erwarten, dass die Preisgabe der einzelnen Mandate von PR-Agenturen bessere Chancen habe. Dies ist gemäss Baeriswyl begrüssenswert, da so die Transparenz im politischen Entscheidungsprozess gefördert wird.

(sda/ccr)