Anders als Aktien, Obligationen oder andere Wertpapiere werden Anlagefonds in der Regel nicht an einer Börse gehandelt. Anleger kaufen Anteile bei der Fondsgesellschaft und geben sie wieder an den Fonds zurück. Laut dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) berechnet sich der Preis nach dem Fondsvermögen geteilt durch die Anzahl ausgegebener Fondsanteile. Zusätzlich zu diesem inneren Wert, dem Net Asset Value (NAV), werden Ausgabeaufschläge oder Rücknahmezuschläge erhoben. Die Kosten für die Verwaltung des Fondsvermögens, die Management Fees, werden direkt dem Fondsvermögen belastet. Anleger haben das Recht, jederzeit ihre Fondsanteile zum täglich berechneten NAV zurückzugeben.

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Zwischen Fondsgesellschaft und Anleger stehen Vertriebsorganisationen wie Banken, Vermögensverwalter, Versicherungen oder Internetplattformen. Für den Handel von Fondsanteilen zahlen Anleger Courtagen an diese Vertreiber und für die Aufbewahrung Depotgebühren. Je nach Vereinbarung zwischen Fonds und Vertreiber entfallen jedoch Ausgabe- oder Rücknahmekosten. Anlagefonds und Vertreiber unterliegen der Pflicht einer Bewilligung durch die Eidgenössische Bankenkommission.

Nicht alle Fonds müssen die tägliche Rücknahme ihrer Anteile gewährleisten. Immobilienfonds etwa haben nur auf Ende des Rechnungsjahres Fondsanteile zurückzunehmen und auch nur dann, wenn die Anleger eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten. Diese Fonds müssen dafür einen regelmässigen Handel, beispielsweise über die Börse, sicherstellen.

Anteile von Indexfonds, ETF genannt, werden ebenfalls über die Börse gehandelt. Market Maker übernehmen vom Fonds Anteiltranchen, die sie über die Börse an die Anleger vertreiben.

Die Market Maker gewährleisten den regelmässigen Handel dieser Fondsanteile. Der Preis, den Anleger beim Kauf und beim Verkauf von kotierten Fonds bezahlen müssen, richtet sich nun nicht mehr in erster Linie nach dem NAV, sondern nach dem jeweils aktuellen Kurs, zu dem die Fondsanteile gehandelt werden. Zusätzlich zu den Courtagen und Stempelsteuern fallen bei kotierten Fonds die Börsenabgaben – der «Börsenzehner» – an, hingegen entfallen Ausgabeaufschläge.