Wer längerfristig ein Vermögen aufbauen will, kommt an Aktien nicht vorbei. Zwar kommt es immer wieder zu grösseren Börseneinbrüchen. Zuletzt war dies 2007 bis 2009 im Zuge der Finanzkrise der Fall. Oder es geschehen plötzliche Kurs-Korrekturen zum Jahreswechsel 2018/2019.

Doch die Börse hat sich noch von jeder Krise oder von jedem Crash wieder aufgerappelt. Seit 1926 weisen Schweizer Aktien im Durchschnitt eine jährliche Aktienrendite von 7,6 Prozent auf, wie eine Studie der Bank Pictet zeigt. Da haben Sparkonti und Obligationen das Nachsehen.

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Die Aktieninvestments können den Profis einer Bank überlassen werden. Immer mehr Anleger wollen aber selber entscheiden, welche Aktien sie kaufen und verkaufen. Und sie wollen die Aufträge auch selber aufgeben.

Dazu braucht es - neben etwas Börsenwissen - ein Aktiendepot bei einer Bank, die Online-Trading anbietet. Der Online-Aktienhandel ist wesentlich günstiger als telefonische Börsenaufträge. Allerdings spielen die Höhe der Courtage (Gebühr bei Börsengeschäften) und die Depotgebühr eine wesentliche Rolle bei der Wahl eines Anbieters. Bei Aktien zeigt sich, dass vor allem Grossbanken sehr viel höhere Depotgebühren verlangen als kleinere Anbieter (zum Vergleich).

Auch der Vergleich bei den Courtagen zeigt, wie stark die Kosten bei einzelnen Anbietern variieren. Während grössere Institute für einen Auftrag mit Transaktionsvolumen von 50'000 Franken bis zu 400 Franken Courtage verlangen, bieten andere Banken günstigere Courtage-Gebühren für Einzel-Trades an, so etwa Postfinance oder Migros Bank. cash - banking by bank zweiplus setzt dagegen auf einen Einheitstarif von 29 Franken pro Trade.

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Haben Sie die passende Bank gefunden und die nötigen Zugangsdaten erhalten, kann der Handel beginnen. Doch wer noch keine Trading-Erfahrung besitzt, kommt bei der Orderplatzierung - also wenn eingegeben wird, wie viele Aktien von welcher Firma gekauft oder verkauft werden sollen – ins Grübeln: Man kann auswählen zwischen "Bestens", "Limitiert", "Stopp-Loss", "Stopp-Limit". Was bedeuten diese Ausdrücke überhaupt?

Das ist die einfachste Form des Aktienhandels. Anleger, die eine Aktie oder eine andere Wertschrift so schnell wie möglich verkaufen oder kaufen wollen, setzten auf diese Variante. Es werden weder Höchst- noch Mindestkurse gesetzt, sondern bloss die Anzahl Aktien eingegeben, die gekauft oder verkauft werden soll. Der Vorteil: Dieser Auftrag kann praktisch immer durchgeführt werden. Dem steht der grosse Nachteil gegenüber, dass kein Schutz gegenüber Kursverlusten beziehungsweise überhöhten Kaufpreisen besteht. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn Aktien mit tiefem Handelsvolumen gehandelt werden. Oder falls Aufträge erteilt werden, wenn der Börsenplatz der gehandelten Aktie geschlossen ist.

Negativ-Beispiel Bestens-Auftrag: Ein Anleger besitzt Aktien des Immobilienentwicklers Orascom und gibt nach Börsenschluss den Verkauf von 100 Titeln via Bestens-Auftrag ins Orderbuch ein. Zum damaligen Zeitpunkt war die Aktie 14,85 Franken wert, der Verkauf hätte ihm also theoretisch 1'485 Franken eingebracht. Eine Börsenkorrektur über Nacht (etwa in den USA oder in Asien) vermiest den Anlegern aber die Laune, und die Aktien von Orascom eröffnen am Folgetag an der Schweizer Börse 8 Prozent tiefer bei 13,75 Franken. Erst jetzt wird der am Vorabend aufgegebene Auftrag abgewickelt, nämlich zum tieferen Preis von 13,75 Franken pro Aktie. Der Anleger erhält deshalb nur 1'375 Franken anstatt den erhofften 1'485 Franken.

Um solche Überraschungen zu vermeiden, kann bei der Orderplatzierung eine Limite gesetzt werden. Der Kauf oder Verkauf wird nur unter den festgelegten Preisbedingungen ausgeführt. Das heisst, es wird eine Kurslimite gesetzt und ein Zeitfenster definiert. Es macht für Anleger Sinn, sich so gegen überhöhte Kaufpreise respektive zu tiefe Verkaufspreise zu schützen.

Beispiel limitierter Verkauf-Auftrag: Für den Verkauf der 100 Orascom-Aktien hätte der Anleger in oben erwähnten Beispiel eine Verkaufslimite festgelegen können. Zum Beispiel bei 15 Franken. Da der Kurs bei Börseneröffnung am Folgetag unter dieser Limite zu liegen kam (13,75 Franken), wäre kein Verkauf ausgelöst worden. Die Aktie wäre solange beim Anleger geblieben, bis die Schwelle von 15 Franken erreicht oder überschritten wird.

Beispiel limitierter Kauf-Auftrag: Eine Anlegerin interessiert sich für Logitech-Aktien. Sie hält den Titel mit einem Kurs bei knapp 38 Franken jedoch für zu teuer. Sie entscheidet sich dafür, eine Korrektur abzuwarten und setzt eine Limite bei 32 Franken für den Kauf von 20 Aktien. Die Transaktion wird erst dann aufgeführt, wenn die Logitech-Aktie tatsächlich auf 32 Franken oder darunter fällt.

  • Stop-Loss

Stop-Loss kommt nur beim Verkauf zum Einsatz und wird dann ausgelöst, wenn die Aktie eine bestimmte Schwelle (Triggerpreis) unterschreitet. Diese Auftragsart wird genutzt, um allfällige Verluste einzugrenzen und macht vor allem für Anleger Sinn, die den Aktienkurs nicht regelmässig verfolgen. Der Nachteil hier: Falls sich ein Kurs im freien Fall befindet, ist eine Preisbildung oft nicht möglich. 

Beispiel Stop-Loss: Ein Anleger besitzt schon seit einem Jahr Aktien der Firma XY. Die Aktie konnte in diesem Zeitraum um 160 Prozent zulegen und notiert bei 113 Franken. Der Anleger will die Aktie eigentlich noch nicht verkaufen, da er weitere Anstiege für möglich hält, möchte sich jedoch gegen einen möglichen Absturz absichern. Er erstellt deshalb einen Stop-Loss-Auftrag mit einem Triggerpreis bei 100 Franken. Sollte diese Marke nach unten durchbrochen werden, wird die XY-Aktie automatisch verkauft.

  • Stop-Limit

Die eben erwähnte Variante Stop-Loss hat einen kleinen Haken: Der Verkauf erfolgt "bestens". Es ist möglicherweise keine Preisbildung möglich. Der Auftrag wird erst ausgeführt, wenn der Handel wieder stabil ist - das kann auch deutlich unter der angegebenen Schwelle sein. Als "Schutz gegen unten" schafft hier der Stop-Limit-Auftrag (auch limitierter Stop-Loss genannt) Abhilfe: Im Unterschied zum Stop-Loss wird der Auftrag nur bis zu einer vordefinierten unteren Limite verkauft. Fällt der Kurs darunter, wird der Verkauf gestoppt.

Beispiel Stop-Limit: Der Anleger kann bei der Aktie XY auch einen Stop-Limit-Auftrag erstellen. Dazu setzt er neben dem Triggerpreis, den er auf 100 Franken festgelegt hat, auch eine untere Limite. Zum Beispiel bei 90 Franken. Der Verkauf wird dann ausgelöst, wenn die XY-Aktie unter 100 Franken fällt. Bei einem Aktienkurs unter der festgelegten Limite von 90 Franken wird der Verkauf jedoch gestoppt.

Komplexere Ordermöglichkeiten umfassen unter anderen Trailing Stop, Trailing Stop-Limit, Market-to-Limit, One-cancels-Others, Order-on-Event oder Iceberg-Order. Sie sind jedoch nicht auf allen Trading-Plattformen verfügbar.