Im Abstimmungskampf um die Pauschalbesteuerung meldet sich der schwerreiche Formel-1-Chef und Wahlgstaader Bernie Ecclestone zu Wort. Er zahle freiwillig Steuern in der Schweiz, sagt der 83-Jährige in einem Interview mit der «Berner Zeitung» vom Donnerstag. «Ich werde seit jeher nicht nur hier, sondern auch in England voll besteuert», wird Ecclestone zitiert.

Er könnte sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Grossbritannien berufen, gibt Ecclestone zu bedenken. Würde er das tun, würde er in der Schweiz nur noch als Ferienhausbesitzer besteuert. In der Schweiz zahle er «freiwillig und gerne» Steuern, denn das Geld werde nicht verschwendet, wird Ecclestone zitiert.

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Einer der rund 200 Pauschalbesteuerten im Kanton Bern

Ecclestone ist mutmasslich einer der rund 200 Pauschalbesteuerten im Kanton Bern. Im Zusammenhang mit der Abstimmung über eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung in der Schweiz ist Ecclestone in den letzten Tagen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.

Konkret geht es um die Frage, ob Ecclestone für den millionenschweren Vergleich, den er im August im Zusammenhang mit einem Korruptionsprozess in Deutschland einging, im Kanton Bern nicht steuerlich belangt werden sollte.

Noch ist nicht klar, ob die bernische Steuerverwaltung dies tut. Wenn ja, müsste Ecclestone nochmals rund 38 Millionen Franken abdrücken. Gut möglich, dass sich der Milliardär dann doch auf das Doppelbesteuerungsabkommen beruft.

Abstimmung am 30. November

Am 30. November stimmt das Schweizer Volk über die Abschaffung der Pauschalsteuern ab. Von dieser Art der Besteuerung profitieren Ausländer, die in der Schweiz wohnen, aber im Land keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese Personen, die meist weltweit Einkommen und Vermögen haben, werden aufgrund ihrer Lebenshaltungskosten besteuert.

Der Kanton Bern hat vor zwei Jahren bereits über eine Abschaffung der Pauschalsteuern intensiv diskutiert. An der Urne entschied sich das Volk nicht für eine Abschaffung, sondern für eine Verschärfung.

Diese tritt Anfang 2016 in Kraft. Für bereits pauschal besteuerte Personen gilt eine Übergangsfrist bis 2021.

(sda/ccr)