Wenn alles so von uns verlangt wird, dann wird künftig unsere Geschäftsmarge direkt an die Revisoren gehen.» Ein Verwaltungsrat eines mittleren Schweizer Unternehmens ereifert sich und sorgt sich um die Zukunft seines 15-Millionen-Betriebes. Wütend macht ihn die Absicht des Bundesrats, die Revisionspflicht für mittlere Firmen zu verschärfen. Setzt sich die Landesregierung durch, so warten auf die KMU-Schweiz echte Probleme.

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Was ist geschehen? Im Zuge der Anpassungen an die internationalen Corporate-Governance-Standards soll im kommenden Jahr unter anderem auch die Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht neu definiert werden. Dies macht eine Änderung im Obligationenrecht nötig. In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat vor, dass künftig auf die Rechtsform keine Rücksicht mehr genommen werden soll. Hingegen will er unterscheiden zwischen Publikumsgesellschaften, wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Publikumsgesellschaften und die bedeutenden Unternehmen haben ähnliche Auflagen: Sie müssen ihre externe Revisionsstelle mit einer ordentlichen Revision der Jahresrechnung und der Konzernrechnung beauftragen. Das kostet die Gesellschaften schnell mehrere hunderttausend Franken pro Jahr.

Hier beginnt die Krux des Vorhabens. Der Bundesrat spricht von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen, wenn zwei der drei folgenden Grössenkriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt werden: Bilanzsumme von sechs, Umsatz von zwölf Millionen Franken, 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

«Damit setzt der Bundesrat die Limiten viel zu tief», monieren Ruth Aregger und Daniel Girsberger vom neu geschaffenen KMU-Institut der Universität Luzern. Die Geschäftsleiterin und der Institutsvorsitzende gehen sogar noch weiter: «In der Schweizer Corporate-Governance-Diskussion besteht die Gefahr, dass durch Regulative die Ressourcen der KMU zu stark gebunden werden.» Bereits heute seien die administrativen und formalen Auflagen überdurchschnittlich gross: Aregger erwähnt die neuen Steuerausweise, die noch immer meist unverstandene Mehrwertsteuer, die ganzen Sozialversicherungen. Girsberger sagt sogar: «Ein wichtiger Teil der ganzen Corporate-Governance-Diskussion geht an den KMU vorbei, weil dabei nicht genügend differenziert wird gegenüber Grossunternehmen und darum lange nicht alle Vorgaben für KMU erfüllbar sind. Auch wenn es sich bei vielen Vorgaben nur um Empfehlungen handelt, werden sie doch faktisch zu Regeln, von denen zum Beispiel die Revisionsgesellschaften ausgehen, dass sie einzuhalten sind.»

Doch was der Bundesrat geköchelt hat, wird wahrscheinlich nicht so heiss gegessen. Im Fusionsgesetz verläuft die magische Obergrenze der schwierig zu definierenden KMU bei einem Umsatzlimit von 40 Millionen Franken (Art. 2 lit. e Ziff. 2 FusG). Thomas Pletscher, Mitglied der Economiesuisse-Geschäftsleitung, wünscht sich eine Bilanzsumme von 30 Millionen oder einen Umsatz von 100 Millionen Franken als Limite. Die KMU-Lobbyisten werden es mit Freude hören.

Nach der Frühlingssession des Parlaments wird man mehr wissen. BA

Der Entwurf zur Revision des Obligationenrechts ist erhältlich unter:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2004/4117.pdf.