Der Bundesrat hat beschlossen, die Einreisebeschränkungen für Personen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten zu lockern. Parallel dazu wird die ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, damit Stellensuchende aus der Schweiz einen zeitlichen Vorsprung haben. 

Dies gilt ab dem 8. Juni 2020. Zudem werden ab dann auch Gesuche für Arbeitskräfte aus Drittstaaten wieder bearbeitet. Der Familiennachzug ist wieder für alle Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung möglich, und Schüler sowie Studierende dürfen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft wieder einreisen.

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Weiter können die Kantone wieder Gesuche um eine Kurzaufenthaltsbewilligung von Personen bearbeiten, die eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit Schweizer Bürgern führen.

Aufgehoben wird schliesslich die Kanalisierung von Passagierflügen aus dem Ausland an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel.

Der Bundesrat hat sich auch über die weiteren Lockerungschritte nach dem 8. Juni unterhalten. Der Öffnung der Grenzen zu Deutschland, Frankreich und Österreich – geplant für 15. Juni 2020 – stehe nach der derzeitigen Entwicklung nichts im Wege, teilt der Bundesrat mit. Damit wird die Reisefreiheit und die Personenfreizügigkeit zwischen diesen vier Ländern wieder vollständig hergestellt sein.

Allerdings: Gegenüber Italien will die Landesregierung noch Vorsicht walten lassen. Eine Öffnung per 3. Juni, wie sie das Nachbarland wünscht, Italien, hält der Bundesrat für verfrüht – er «möchte noch abwarten», so die Mitteilung.

Ab dem 6.Juli werden schliesslich auch alle Reisebeschränkungen für alle Schengen-Staaten aufgehoben. «Das Ziel ist, die Reisefreiheit im Schengen-Raum und die Personenfreizügigkeit bis zu diesem Zeitpunkt vollständig wiederherzustellen», heisst es.

Über weitere Lockerungen gegenüber Drittstaaten möchte der Bundesrat zu einem anderen Zeitpunkt noch entscheiden.