Auf den ersten Blick verkündet die Regierung heute keine nennenswerten Nach-Covid-19-Öffnungen. Einziger konkreter Punkt: Gottesdienste und religiöse Feiern können ab dem 28. Mai 2020 wieder stattfinden – so hat es der Bundesrat an diesem Mittwoch beschlossen. Dieser Schritt erfolgt also eine Woche früher als ursprünglich geplant. Die Glaubensgemeinschaften müssen dazu Schutzkonzepte erarbeiten, welche zudem die Nachverfolgung von Infektionsketten ermöglichen.

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Gesundheitsminister Alain Berset bemerkte aber im Nachgang zur heutigen Regierungssitzung, dass in der kommenden Woche weitere Entscheide anstehen. Konkret geht es um diverse Lockerungen, die idealerweise ab dem 8. Juni möglich werden: 

  • Die Öffnung der Schwimmbäder und Wellnesszentren fürs breite Publikum.
  • Ein weiterer Schritt zur Öffnung der Gastronomie: Gästegruppen mit mehr als 4 Personen sollen möglich werden.
  • Die Öffnung von Zoos und Tierparks.
  • Die Öffnung von Kinos, Theatern, Konzerthäusern und Casinos.
  • Die Öffnung von Bergbahnen und Freizeitbetrieben des Sommertourismus, beispielsweise Rodelbahnen oder Hängebrücken.
  • Die Öffnung der Campingplätze.
  • Die Lockerung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum.
  • Die vollumfängliche Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen.

Allerdings: Hier ist noch nichts beschlossen. Der Bundesrat plant, am 27. Mai darüber zu entscheiden.

Klar ist ferner, dass das Verbot von Grossveranstaltungen über 1000 Personen «nicht vor 1.9.2020» fallen wird, so die Mitteilung weiter.

Weiter verabschiedete der Bundesrat eine dringliche Änderung des Epidemiengesetzes zuhanden des Parlaments, um eine Basis für die SwissCovid-App zu schaffen; das Parlament wird voraussichtlich im Juni darüber beraten. Die Anpassung soll dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Möglichkeit schaffen, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden kann. «Die in der SwissCovid-App bearbeiteten Daten dienen alleine dem Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt waren», schreibt die Regierung.

Die Nutzung bleibe freiwillig «und die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme darf keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben», so das Communiqué aus dem Bundeshaus.

Die App ergänzt dann das herkömmliche Contact Tracing der Kantone. Stimmt das Parlament der Gesetzesänderung zu, kann die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden.

300 Millionen Franken für einen Impfstoff

Im Weiteren will der Bundesrat die Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffes beschleunigen und damit den schnellstmöglichen Zugang zu einem tauglichen Covid-19-Impfstoff gewährleisten. Gleichzeitig soll ein Beitrag für einen fairen Zugang aller Länder zu einem solchen Impfstoff geleistet werden.

Alain Bersets Innendepartement EDI soll nun zusammen mit Viola Amherds VBS Vertragsverhandlungen mit Impfstoffherstellern aufnehmen.

Der Bundesrat rechnet mit Kosten von rund 300 Millionen Franken für die erforderlichen Impfdosen und die Absicherung der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Dieser Betrag kann voraussichtlich aus bereits für die Bekämpfung des Coronavirus bewilligten Krediten bezahlt werden.

(rap)