Der frühere Nachrichtenkoordinator des Bundes und Ex-Botschafter Jacques Pitteloud steht im Visier der Strafuntersuchungsbehörden. Die Bundesanwaltschaft hat beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) um die Ermächtigung ersucht, ein Strafverfahren gegen Pitteloud zu führen. Der Entscheid des EJPD steht noch aus. Konkret wird Pitteloud angelastet, er habe zwei Kenianern gegen die Zahlung von umgerechnet 50 Millionen Franken zugesichert, dass er in der Schweiz die Einstellung des Verfahrens wegen Geldwäscherei gegen sie erwirken werde.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Ursprünglich hatte die Bundesanwaltschaft entschieden, einer Klage der beiden Kenianern wegen versuchter Nötigung, Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses keine Folge zu geben. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschied jedoch anders. Auf Beschwerde der beiden Kenianer hin forderte sie die Bundesanwaltschaft auf, den Vorwurf der versuchten Nötigung zu klären.

Per SMS Druck gemacht

Der Ex-Botschafter, der inzwischen vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zum Chef der Direktion für Ressourcen ernannt wurde und damit für Personal, Finanzen und das Netz der Auslandvertretungen im Departement verantwortlich ist, ging gemäss den bisherigen Gerichtsunterlagen nicht zimperlich vor. So wird im Beschwerdeentscheid des Bundesstrafgerichts etwa ein SMS-Verkehr vom Mai 2014 wiedergegeben, den der Ex-Botschafter mit den beiden Kenianern führte, nachdem er diesen seinen «Vorschlag» unterbreitet hatte.

«Ich warte immer noch. Ich fürchte, die Uhr tickt...» oder «Meine Partner haben vereinbart, ihre Pferde bis am Donnerstag zurückzuhalten.» Damit bestehe ausreichend Zeit, um die Situation sauber zu bereinigen. Er sei von seinen Partnern zur Eile getrieben worden, um so rasch wie möglich eine Antwort zu erhalten.

Keine Drohung

Pitteloud selber stellte sich auf den Standpunkt, dass diese SMS nicht als Drohungen qualifiziert werden könnten. Für die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts dagegen stellt der vorgeschlagene Deal, gegen die Zahlung einer Geldsumme das Strafverfahren in der Schweiz einzustellen, die Drohung eines seriösen Schadens dar.

Ohne Zweifel habe ein Vertreter der Schweizer Behörden damit Einfluss auf die Handlungsfreiheit der beiden Rekurenten genommen. Pitteloud habe von den Rekurenten eine Leistung verlangt, für die er nicht das Recht gehabt habe. Der dabei ausgeübte Druck erscheine deshalb unerlaubt gewesen zu sein.

Burkhalter widerspricht Bundesanwalt

Pitteloud hatte in der kenianischen Presse zunächst erklärt, er habe als Privatperson gehandelt. Später jedoch habe er präzisiert, dass er auf Weisung des Bundesanwaltes hin tätig geworden sei. Tatsächlich hat die Bundesanwaltschaft mündlich und schriftlich festgehalten, dass sie Pitteloud keinen Auftrag erteilt oder irgendwelche Instruktionen gegeben habe.

Überraschend waren deshalb Äusserungen von Aussenminister Didier Burkhalter, der sich sich vorbehaltlos hinter Pitteloud gestellt hat. In der Sendung «Forum» des Westschweizer Radios RTS sagte er vor einigen Wochen wörtlich, Pitteloud habe «in Absprache mit der Bundesanwaltschaft» gehandelt. Er habe im Interesse der Schweiz agiert. Auf den Widerspruch zur Haltung der Bundesanwaltschaft angesprochen, sagte Burkhalter, dass die eine und die andere Seite die Dinge verschieden interpretieren würden. Das Verfahren werde diesbezüglich Klarheit schaffen müssen.

Eine schillernde Figur

Pitteloud gilt als ehemaliger Geheimdienstler als schillernde Figur. Nach der militärischen Karriere wurde der Walliser im Jahr 2000 als damals 38-Jähriger zum ersten Nachrichtenkoordinator des Bundes ernannt. Seine Aufgabe als Leiter des Lage- und Früherkennungsbüros bestand darin, für den Bundesrat und die Lenkungsgruppe Sicherheit Entwicklungen und Risiken zu beobachten und mögliche Handlungsoptionen auszuarbeiten.

Nach mehreren Koordinations- und Informationspannen wurden die Geheimdienste aber neu organisiert und einem gemeinsamen Krisenstab unterstellt. Pitteloud musste seinen Posten räumen. 2006 trat er in die Dienste des damals von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey geleiteten EDA ein. Vom Bundesrat wurde ihm die Leitung des Zentrums für Internationale Sicherheitspolitik übertragen, das später mit dem Zentrum für Analyse und prospektive Studien und historischer Dienst zum Politischen Sekretariat des EDA zusammengelegt wurde.

Üppiges Hochzeitsgeschenk

Pitteloud wurde 2010 Botschafter der Schweiz für Kenia und nahm von Nairobi auch die Schweizer Interessen in Ruanda wahr. Für Aufsehen hatte Anfang der 2000er-Jahre die Heirat mit einer Rwanderin gesorgt, über die damals die Zeitschrift «L'Illustré» breit berichtet hatte. Bei der Heirat soll ihm ein Prinz 500 Hektaren Land «geschenkt» haben. Allerdings will Pitteloud nie in den Besitz des Landes gelangt sein.

Pitteloud galt während seiner Zeit im EDA auch als Mann für heikle Fälle. So soll er 2008 auch an der Planung einer Militäraktion beteiligt gewesen sein, mit der die zwei Schweizer Geiseln aus Tripolis befreit werden sollten. Die Militäraktion wurde dann allerdings nicht durchgeführt.

(sda/ise/me)