Das Urteil des Bundesstrafgerichts gegen den ehemaligen Topmanager und Multi-VR Hans Ziegler hat diese Woche hohe Wellen geworfen. Der einstige Sanierer der Nation, ein verurteilter Insider. Spätestens nach dem Ziegler-Verdikt sollte jedem klar sein: Das Ausnützen von kursrelevanten Informationen im Wertschriftenhandel, sei es als Primär- oder als Sekundärinsider, ist kein Kavaliersdelikt mehr.

Wer die Börse zu manipulieren sucht oder mit vertraulichen Insights Cash machen will, der droht vor dem Kadi zu landen. Dafür sorgt inzwischen eine stark professionalisierte Marktaufsicht, bestehend aus SIX, Finma und der Bundesanwaltschaft. Allerdings gilt dieses Regime nur für die Börse – und nur für den Handel mit Aktien und Wertschriften.

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Im Schweizer Stromhandel herrscht dagegen weiter Dunkelflaute. Weder Insiderhandel noch Marktmanipulationen sind von Gesetzes wegen verboten. Schlimmer noch: Die Elektrizitätskommission als Aufsichtsbehörde über die Stromhändler hat noch nicht einmal den Überblick über das Marktgeschehen in der Schweiz oder gegenüber dem Ausland. Der Schweizer Stromhandel ist also faktisch sich selbst überlassen.

 

Warum auf dem Strommarkt Insidergeschäfte folgenlos bleiben

Insiderhandel und Marktmanipulation sind in der Schweiz nicht verboten. Der Bund ist seit Jahren untätig. Zum ausführlichen Bericht.

Wie Beispiele aus Nachbarländern zeigen, kann dies zu Preisverzerrungen – auf dem Buckel der Endkunden – führen oder, schlimmer noch, die Netzstabilität gefährden. So kennt die EU seit zehn Jahren Strafbestimmungen gegen Insiderhandel mit Strom.

Der Bund dagegen hoffte bis zuletzt darauf, über ein Stromabkommen mit der EU die Insidergesetzeslücken schlank zu schliessen. Eine Passivität, die sich nach dem InstA-Abbruch rächen könnte.

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