In der Westschweiz ist die Tradition der lebenslänglichen Ruhegehälter für ehemalige Regierungsmitglieder am Verschwinden. Als vorerst letzter Kanton in der Romandie hat Freiburg davon Abstand genommen. Auch in der Deutschschweiz ist der Druck auf allzu grosszügige «Hängematten» für Ex-Magistraten gross.

In der Westschweiz war das Wallis der erste Kanton, der Nägel mit Köpfen machte. 2014 schaffte das Kantonsparlament die Rente auf Lebenszeit ab, erhöhte aber gleichzeitig die Jahresgehälter der Regierungsmitglieder von 245'000 auf 300'000 Franken.

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Glück hatte Oskar Freysinger, der noch unter der alten Regelung aus der Walliser Kantonsregierung abgewählt wurde: Er kam in den Genuss einer Lebensrente von 80'000 Franken pro Jahr für seine vierjährige Amtszeit.

Im Kanton Basel-Stadt hiessen die Stimmberechtigen im März eine Initiative der Grünliberalen klar gut. Neu werden demnach Ruhegehälter an Regierungsmitglieder und Gerichtspräsidenten deutlich weniger lang ausbezahlt als gemäss der alten Regelung. Je nach Dauer der Amtszeit gibt es noch maximal drei statt zehn Jahre lang ein Ruhegehalt.

Oft zeitlich befristet

Das bernische Kantonsparlament hatte im November eine Motion der Grünliberalen teilweise angenommen, die die Kürzung der Ruhestandsrenten von abtretenden Regierungsmitgliedern und deren zeitliche Befristung auf maximal drei Jahre verlangt.

Der Kanton Jura änderte die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2017. Regierungsmitglieder traten wie die übrigen Kantonsangestellten in die Pensionskasse über. Dafür wurden wie im Wallis die Gehälter angehoben. Unter dem Strich ein gutes Geschäft für die Staatskasse.

Der Kanton Solothurn hat die Altersvorsorge seiner Regierungsmitglieder auf Anfang 2016 neu geregelt und die «goldenen Fallschirme» entschärft. Die eigenständige Vorsorgeeinrichtung wurde aufgehoben. Für mindestens acht geleistete Amtsjahre beträgt das Ruhegehalt bis zur Pensionierung seither 80 Prozent des versicherten Lohns, für vier bis acht Jahre Regierungstätigkeit gibt es 60 Prozent des versicherten Lohns.

Maudet hat Anspruch auf Lebensrente

Auch der Kanton Genf rüstet sich für eine Neuorientierung bei der sozialen Absicherung seiner Regierungsmitglieder. Die Linke hatte vor zwei Jahren eine entsprechenden Gesetzesentwurf lanciert. Inhalt: Abschaffung der Lebensrenten, dafür eine Abgangsentschädigung. Das Projekt befindet sich in der zuständigen Kommission.

Die Thematik ist im Kanton Genf insofern gerade virulent, als der faktisch entmachtete FDP-Regierungsrat Pierre Maudet seit Freitag Anspruch hat auf eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von knapp 90'000 Franken im Jahr. Er hat die geforderten sieben Jahre in der Regierung verbracht.

Maudet sagte in Medieninterviews, er verstehe, dass seine Lebensrente in der öffentlichen Wahrnehmung nicht gut ankomme. Der Genfer Staatsrat selber möchte das System überarbeiten, das noch aus jenen Jahren stammt, in denen Regierungsmitglieder im Alter zwischen 60 und 65 Jahren aus der Regierung ausschieden. Auch Maudet hatte sich hinter die Reformabsicht gestellt.

Schafft auch Genf die Rente auf Lebenszeit ab, so bleiben in der Romandie nur noch die Kantone Waadt und Neuenburg, die ihren Magistraten noch grosszügigere Pensionen gewähren.

Franziska Roth ohne Übergangsrente

Der Kanton Aargau hat die Rentenbezüge seiner Ex-Magistraten ab 2017 beschnitten. Vorher gab es als lebenslanges Ruhegehalt 50 Prozent des Jahreslohns, seither gibt es als Abgangsentschädigung die Höhe eines Jahreslohns von rund 300'000 Franken, wie jüngst auch für die abtretende Franziska Roth. Weil sie erst 55-jährig ist, erhält sie aber keine Übergangsrente bis zur Pensionierung. Diese maximal 150'000 Franken jährlich bezahlt der Kanton Aargau erst ab Alter 57.

Auch der Kanton St. Gallen änderte 2016 diesbezüglich seine Gesetze: Anstatt eine lebenslange Rente ab einer Regierungszeit von mindestens acht Jahren gibt es nun während maximal vier Jahren Zahlungen je nach Dauer der Amtszeit, maximal aber 50 Prozent des Lohns.

(sda/tdr)