Der Ständerat ist gegen eine Steueramnestie mit Ermässigungen bei den Nachsteuern. Er hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat stillschweigend abgelehnt. Damit ist das Anliegen vom Tisch.

Schon in der Ständeratskommission war das Anliegen chancenlos. Die deutliche Mehrheit hielt fest, das geltende Recht ermögliche bereits eine straflose Selbstanzeige. «Ermässigungen bei den Nachsteuern würden nur den unehrlichen Steuerpflichtigen zugutekommen», sagte Präsident Martin Schmid (FDP/GR). Zudem bräuchte es dafür eine Übergangsbestimmung in der Verfassung.

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Gefahr für die Steuermoral

Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession mit 105 zu 79 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK) ausgesprochen. Die Kantone sollen nach seinem Willen eine einmalige Steueramnestie durchführen und dabei Ermässigungen bei den Nachsteuern gewähren dürfen.

Amnestien ermöglichten eine Erhöhung der Steuereinnahmen, argumentierten die Befürworter. Auch seien sie im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs gerechtfertigt. Die Ratslinke warnte, solche Massnahmen höhlten die Steuermoral aus und seien geradezu eine Einladung zur Steuerhinterziehung.

Zehntausende Selbstanzeigen

Der Bundesrat lehnte die Motion ebenfalls ab. Er sieht keinen Handlungsbedarf. Seit 2010 bestehe bei den direkten Steuern auf Bundes- und Kantonsebene die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Damit können Steuerpflichtige einmal im Leben ihre bisher nicht deklarierten Einkommen und Vermögen offenlegen, ohne bestraft zu werden.

Gemäss den Meldungen der Kantone haben sich seit 2010 bis im Frühjahr 2016 rund 22'000 Personen selbst angezeigt und dabei Vermögen von rund 24,7 Milliarden Franken offengelegt.

(awp/sda/jfr/gku)