Die Zürcher Finanzdirektion kommt Jungunternehmern noch weiter entgegen. Sie verbessert die Bedingungen für Start-ups weiter. In der Aufbauphase werden sie künftig nur noch zu einem geringen Substanzwert besteuert. Erst wenn «repräsentative Geschäftsergebnisse» vorliegen, steigen die Steuern.

Auslöser für die Überarbeitung der Weisung zur Bewertung von Wertpapieren und Guthaben für die Vermögenssteuer war die Kritik von Start-ups. Viele von ihnen drohten mit Wegzug aus Zürich, weil die Steuerbelastung für Jungunternehmen zu hoch sei.

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Sofortmassnahme bereits eingeleitet

Unbefriedigend war aus Sicht der Jungunternehmer vor allem, dass die Vermögenssteuern für die Aktien unter Umständen das Basiseinkommen der Jungunternehmer überstiegen. Als Sofortmassnahme beschloss die Finanzdirektion bereits im März, Jungunternehmen in den ersten drei bis fünf Jahren nur zum bedeutend tieferen Substanzwert zu besteuern und nicht danach zu bewerten, wie viel Geld sie durch Investoren erhielten.

Nun werden die Bestimmungen noch mehr zu Gunsten der Jungunternehmer verändert: Wie die Direktion am Dienstag mitteilte, wird diese Schonfrist verlängert. Neu werden die Jungunternehmen so lange günstiger besteuert, bis sie repräsentative Geschäftsergebnisse vorweisen können. Investorenpreise kommen bei der Aktienbewertung erst nach dieser Aufbauphase zum Zug.

Klare Definition von Start-ups

Bisher war überdies unklar, welche Unternehmen überhaupt als Startups gelten. Eine Definition fehlt auch auf nationaler Ebene. Die neue Weisung umschreibt diese Unternehmen als «Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) mit einem innovativen, üblicherweise technologiegetriebenen Geschäftsmodell, das sich im Aufbau befindet und skalierbar ist».

Konkret heisst dies: Unternehmen, die innovative technologische Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich am Markt noch nicht etabliert haben, aber darauf ausgerichtet sind, dass sie marktfähig werden. Mit dieser Präzisierung und der Praxisänderung ergeben sich für Inhaber von Start-up-Beteiligungen im Kanton Zürich «mindestens gleich gute Bedingungen wie in anderen Kantonen«, wie es in der Mitteilung weiter heisst

(awp/sda/ccr)