Herr Roth, Zürich und Bern sind pulsierende Wirtschaftsmetropolen. Vaduz hingegen für seine Beschaulichkeit bekannt. Wie haben Sie diesen «Kulturschock» verkraftet?
Urs Roth: Das ist ein Klischee. Auch hier ist das Tempo hoch.

Wie wird ein CEO der Schweizer Bankiervereinigung eigentlich Präsident der Finanzmarktaufsicht Liechtensteins?
Ich nehme an, dass ich ihm Rahmen einer Kandidatenauswahl als geeignet befunden wurde. So bin ich von der liechtensteinischen Regierung angefragt worden, ob mich das Amt des Präsidenten des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht reizen würde.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Und das tat es!
Ja, das tat es, sonst hätte ich das Amt nicht angenommen. Es ist im heutigen Umfeld eine sehr spannende Aufgabe.

Der Wechsel nach Vaduz war rückblickend ein Volltreffer - schliesslich schippern die liechtensteinischen Banken derzeit in weitaus ruhigeren Gewässern als die Schweizer Finanzhäuser. 
Ich will nicht darüber urteilen, was Liechtenstein im Umgang mit dem Ausland allenfalls besser gemacht hat als die Schweiz. Ich konzentriere mich auf meine Aufgabe und versuche diese nach besten Wissen und Gewissen zu erfüllen. Für den Finanzplatz Liechtenstein hatte aber sicherlich die Eskalation im Jahre 2008 um den Datendiebstahl von Heinrich Kieber, den Verkauf dieser CD an die deutschen Steuerbehörden und die  darauffolgende medienwirksame Verhaftung des deutschen Postchefs Klaus Zumwinkel wegweisenden Charakter.

Liechtenstein kehrte der «Schwarzgeldstrategie» den Rücken.
Liechtenstein hat mit der Liechtenstein-Deklaration im Frühling 2009 erklärt, die internationalen Standards in Steuerfragen der OECD zu erfüllen. Dieser Wandel hin zur Weissgeldstrategie war rückblickend das Fundament für den Durchbruch in den Verhandlungen mit Grossbritannien.

Wir kommen auf die Details dieses Abkommens gleich zurück. Zuerst müssen wir auch die Auseinandersetzung zwischen Liechtenstein und den USA thematisieren. Diesen Steuerstreit konnte Liechtenstein ebenfalls erfolgreich lösen. Wie muss die Schweiz mit den USA umgehen, damit dieser schwelende Konflikt endlich aus der Welt geschaffen werden kann?
Ein US-Senatskomitee führte vor vier Jahren in Washington ein Hearing durch, von welchem auch eine liechtensteinische Bank betroffen war. Liechtenstein nahm die Angelegenheit sehr ernst und die Finanzmarktaufsicht führte eine eigene Untersuchung durch, die abgeschlossen ist. Zur Schweiz kann ich mir kein Urteil erlauben. Tatsache ist, dass sich eine Lösungssuche bei unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen und Interessen als sehr komplex erweisen kann. 

Welche Lehren haben die liechtensteinischen Banken aus der Steuerdiskussion gezogen. Meine Recherchen zeigen, dass sich die Finanzhäuser de facto von den amerikanischen Kunden getrennt haben. Können Sie dazu Stellung nehmen?
Ihre Recherchen kommentiere ich nicht. Wie mit den US-Kunden zu verfahren ist, liegt in der Kompetenz der einzelnen Finanzinstitute. Die FMA weist seit langem auf die Risiken im Cross-Border-Geschäft hin. Tatsache ist: Liechtenstein hat im Frühling 2009 die OECD-Standards beim Steuerinformationsaustausch akzeptiert. Das war keine einseitige Regierungserklärung. Vielmehr haben die Finanzdienstleister diesen Entscheid mitgetragen. 

Rückblickend lässt sich somit sagen: Der Datendieb Heinrich Kieber hat dem Finanzplatz Liechtenstein die Augen geöffnet. Es geht auch ohne Schwarzgeld. Offenbar haben sich die liechtensteinischen Banken cleverer Verhalten als ihre Schweizer Berufskollegen. Wie erstaunt sind Sie, dass Staatsbanken wie die Zürcher Kantonalbank oder die Basler Kantonalbank Kunden der UBS übernommen haben, obwohl es sich bei diesen Vermögen um unversteuerte Gelder handelte?
Ich beurteile dieses Verhalten in meiner heutigen Funktion nicht. 

Wie in Liechtenstein setzten Sie sich in der Schweiz in der Funktion als CEO der Bankiervereinigung für die Weissgeldstrategie ein. Warum bleibt es in der Schweiz bei diesen Lippenbekenntnissen, während Liechtenstein Taten sprechen lässt. 
Die Schweiz hat dem Ausland sehr wohl gute Lösungen offeriert. Stichwort Abgeltungssteuer. Diese Strategie war denn auch erfolgreich. Verträge wurden unterzeichnet und der Ratifizierungsprozess ist im Gang. Es gibt einfach zwei unterschiedliche Ansätze, das Problem von unversteuerten Vermögen zu lösen. Vielleicht setzen sich ja beide Ansätze durch. 

Das beantwortet die Frage nicht, weshalb Liechtenstein die Weissgeldstrategie im Gegensatz zur Schweiz durchzieht.
Wie gesagt, Liechtenstein hat mit der Deklaration im Frühling einen klaren Weg eingeschlagen. Liechtenstein ist zudem Mitglied des EWR und übernimmt damit die Regulierungen der EU. Wir sind Teil dieses Wirtschaftsraumes. Auch die FMA ist in das europäische Aufsichtssystem eingebundenWir haben bei den drei Aufsichtsbehörden der EU den Status eines Beobachterlandes. Konkret können wir in der European Banking Authority, der European Securities and Markets Authority und der European Insurance and Occupational Pensions Authority Einfluss nehmen. In diesen Gremien können sie aber nur mitbestimmen, wenn die Finanzmarktaufsicht als gleichwertig angesehen wird - und diese Reputation hat sich die liechtensteinische Aufsichtsbehörde erarbeitet.

Will heissen: Weil Liechtenstein EWR-Mitglied ist, kamen ihre Banken glimpflicher davon als es derzeit in der Schweiz der Fall ist.
Als EWR-Mitglied muss Liechtenstein die europäischen und auch globalen Standards in den Bereichen Geldwäschereibekämpfung, Steuern und Aufsicht erfüllen. Liechtenstein tut dies glaubwürdig. Unsere Einbindung in den EWR ist also sicherlich ein Vorteil. Ich bin überzeugt: Als EWR-Mitgliedstaat konnten wir Informationsaustausch- und Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnen, die weniger Konfliktpotential bergen.

Damit ist politische Isolation, wie es die SVP will - ein Eigentor. Müsste die Schweiz der EU oder dem EWR beitreten, um endlich aus der Schusslinie der USA oder der EU zu kommen?
Das ist so. Ich zweifle keine Sekunde daran, dass die Schweizer Finanzmarktaufsicht die internationalen Standards erfüllt. Sie kann einfach nicht Einfluss nehmen, weil sie nicht im EWR ist. Das Schweizer Volk hat den EWR-Beitritt jedoch abgelehnt und dieser Volksentscheid ist zu akzeptieren. 

Sie erwähnen stets den Durchbruch in den Verhandlungen zwischen Grossbritannien und Liechtenstein. Wie sieht der Deal im Detail aus?
Das Abkommen geht weit über die internationalen Standards hinaus. Gleichzeitig konnten wir die Privatsphäre und das Vertrauen der Kunden bewahren. 

Wie?
Wir konnten plausibel aufzeigen, wie wir die unversteuerten Vermögenswerte der britischen Kunden legalisieren können. Das ist für Grossbritannien, Liechtenstein und unsere Kundschaft eine zufriedenstellende Lösung. 

Es ist ja auch so, dass Liechtenstein ab 2015 von den britischen Kunden eine Bestätigung der heimischen Steuerbehörden verlangt. So wollen Sie sicherstellen, dass die Vermögen versteuert wurden. Lässt sich das in der Praxis umsetzen?
Soweit ich beurteilen kann ja. Wir verzeichnen jedenfalls eine hohe Anzahl von Registrierungsverfahren britischer Kunden bei den Steuerbehörden.

Wie funktioniert das?
Das Abkommen sieht vor, dass Liechtenstein bis 2016 auch unversteuerte Gelder annehmen darf - vorausgesetzt die Kunden begeben sich in Grossbritannien in ein Offenlegungsverfahren. So können wir neue Kundengelder aus Grossbritannien annehmen. Darüber hinaus müssen sich auch bestehende Kunden in dieses Verfahren begeben. Gegenüber den liechtensteinischen Banken müssen sie dieses Vorgehen belegen können. Damit muss der Finanzplatz Liechtenstein keine Angriffe auf das Bankgeheimnis fürchten und die Kunden können ihre Vermögen legalisieren. 

Was geschieht, wenn britische Kunden ab 2015 die Rahmenbedingungen nicht mehr erfüllen?
Die Banken werden sich von diesen Kunden trennen.

Die Schweiz tut sich ihrerseits schwer mit Veränderungen. Was halten Sie von der Selbstdeklaration?
Ich stehe der Selbstdeklaration skeptisch gegenüber. Wenn die Selbstdeklaration über eine Bestätigung von Anwälten oder Behörden erfolgt, ist diese Strategie praktikabel. Wenn die Selbstdeklaration lediglich auf den Aussagen der Kunden basiert, stellt sich die Frage: Darf die Bank auf die Aussagen ihres Kunden vertrauen - oder müsste ein Überprüfungsverfahren als Kontrollmechanismus eingebaut werden?

Gewisse Kreise vergleichen die Selbstdeklaration mit dem automatischen Informationsaustausch. 
Dieser Vergleich hinkt. Beim automatischen Informationsaustausch händigen sich Steuerbehörden gegenseitig ungefiltert Bankdaten aus. Davon kann bei der Selbstdeklaration keine Rede sein. 

Wir befinden uns inmitten der europäischen Schuldenkrise. Inwieweit besteht ein Zusammenhang zwischen der Überschuldung der Staaten und dem aggressiven Vorgehen gegen Steueroasen?
Die Schuldenkrise hat verschiedene Ursachen. Einerseits fusst sie aus der Finanzmarktkrise 2008. Andererseits mangelte es einigen Staaten an Haushaltsdisziplin. In diesem Kontext erstaunt es nicht, dass die Steuerbehörden den Druck auf ihre Bürger und sogenannte Steueroasen erhöhen, um die eigenen Steuererträge zu erhöhen. Staaten haben das Recht, bei ihren Bürgern die Steuern einzutreiben.

Das klang aus Ihrem Mund in der Vergangenheit auch einmal anders. 
Steuerbetrug- und Hinterziehung war immer schon ein Delikt. Es ist einfach die Frage, ob die betroffenen Staaten alles unternommen haben, um an die Steuersubstrate heranzukommen. Sie dürfen nicht vergessen: Vor 30 Jahren galt allgemein in der Welt die Doktrin, bei fiskalpolitischen Delikten keine Amtshilfe zu gewähren. Das ist heute anders - und wenn Finanzplätze international tätig sein wollen, müssen sie diese Zeitenwende mitmachen. 

Und die Schweiz hat diese Zeitenwende offenkundig verpasst. 
Die Schweiz hat den Wandel der Zeit im Jahre 2008 und 2009 sehr wohl erkannt. Damals haben mehrere Staaten, darunter auch die Schweiz und Singapur, innert kurzer Zeit die Richtlinien der OECD übernommen. 

Die Schweiz tat das aber nicht proaktiv, sondern unter enormen Druck.
Trotzdem kann nicht behauptet werden, die Schweiz habe die Lehren aus der Vergangenheit nicht gezogen habe. Der Druck auf die Schweiz ist deshalb so hoch, weil verschiedene Nationen gleichzeitig Forderungen stellen. Wenn die Schweiz aber die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien ratifizieren kann  dann wird der Druck merklich abnehmen. 

Aber genau dieses Abkommen steht auf tönernen Füssen. Die Abgeltungssteuer - welche Sie mitentworfen haben - scheint im Abkommen mit Deutschland gescheitert zu sein.
Ich kann das von Liechtenstein aus nicht beurteilen. Sicherlich führt Deutschland die Debatte über den Sinn einer solchen Abgeltungssteuer. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Abgeltungssteuer ein gutes Modell ist. Der Grund: Bei ausländischen Steuerbehörden führt sie zu raschen Steuererträgen. Ich bin sicher, dass Deutschland diese Kalkulation vollzieht. 

 

Urs Roth ist seit dem 1. Januar 2012 Präsident der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FNA). Zuvor war der Schweizer von 2001 bis 2010 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schweizer Bankiervereinigung. Urs Roth ist ein Vollblutbankier. So war er von 1976 bis 1998 bei der Schweizerischen Bankgesellschaft und danach bis 2011 für die UBS tätig.