Gibt es zu Krankenkassen noch etwas zu schreiben, was nicht schon tausendfach geschrieben wurde? Vielleicht die Frage, ob der sogenannte Telefonterror abgenommen hat. Abgesehen davon, dass der Begriff «Terror» im Zusammenhang mit lästigen Telefonanrufen völlig daneben ist, fehlen mir einschlägige Erfahrungen. Ich kriege seit Jahren keine Telefonate von Personen, die mir eine Krankenversicherung andrehen wollen. Werde ich telefonisch belästigt, dann von Weinverkäufern oder englischsprechenden Typen mit indischem Akzent, die sich als Microsoft-Mitarbeiter ausgeben und meinen Compi hacken wollen.

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Aus meinem Umfeld höre ich aber, dass die Krankenkassenverkäufer nicht gänzlich verschwunden sind. Seit Anfang 2021 ist eine Branchenvereinbarung in Kraft. Darin steht nicht nur, dass auf die Kaltakquise – eben die ungefragten Telefonanrufe – zu verzichten ist. Darin steht auch, dass die Vermittlungsprovision bei der obligatorischen Grundversicherung auf 70 Franken beschränkt wird. Hintergrund dieser Plafonierung ist der Gedanke, dass für die Grundversicherung nicht unnötige Maklergebühren bezahlt werden, was letztlich zulasten der Prämienzahler geht.

Google statt Anruf

Was ist davon zu halten? Will man sich mit einer Google-Suche über Krankenkassen informieren, so erscheinen jene Unternehmen zuoberst, die für die prominente Platzierung bezahlen, was dann auch fettgedruckt mit «Anzeige» transparent gemacht wird. Google Ads, nennt man das. Wer bei Google zuoberst platziert werden will, zahlt im permanenten Auktionsverfahren pro Person, die auf die Anzeige klickt und dann auf der Website des Unternehmens ihre Kontaktdaten eingibt, bis zu 80 Franken, also 10 Franken mehr als für eine Vermittlerprovision. Wobei mit den 80 Franken noch kein einziges Geschäft abgeschlossen wurde.

Im Oktober und November zahlen Krankenkassen bis zu 100 Franken an Google, bis eine Offerte verlangt wird. Und wenn es dann drei Offerten braucht, ehe der Abschluss perfekt ist, summieren sich die Kosten auf 300 Franken. Und dies für einen einzigen Abschluss. Zugegeben: Das ist eine reine Schätzung. Vielleicht sind es auch 200 oder 400 Franken. Es sind aber definitiv viel mehr als die 70 Franken, die gemäss Branchenvereinbarung der Krankenkassen einem Vermittler für den Abschluss eines Grundversicherungsvertrags bezahlt werden dürfen.

Marketingaufwendungen haben zugenommen

Wenn meine Informationen stimmen, so haben die gesamten Marketing-Aufwendungen der Kassen stärker zugenommen, als sie mit den limitierten Vermittlungsgebühren eingespart haben. Sich darüber zu empören, wäre jedoch heuchlerisch. Der Wettbewerb unter den Kassen ist politisch gewollt. Ohne Marketing kein Wettbewerb.

Es war die Politik, die die Krankenversicherer zur Branchenvereinbarung gedrängt hat. Viel gebracht hat es nicht.

Und damit es auch noch gesagt sei: Es bleiben noch zehn Tage, um fristgerecht die Krankenkasse zu wechseln, sofern man in ein günstigeres Modell wechseln möchte. Angeblich machen derzeit überdurchschnittlich viele Versicherte wegen der überdurchschnittlichen Prämiensteigerung davon Gebrauch.

Dieser Artikel ist unter dem Titel «Ohne Marketing kein Wettbewerb» erstmals erschienen im Sonntagsblick vom 20.11.2022