Die Bilder aus Konstanz und Kreuzlingen erinnerten an überwunden geglaubte Zeiten. Menschen winkten sich durch einen Drahtzaun hindurch zu, der die deutsch-schweizerische Grenze während Wochen abriegelte. Die Grenzschliessung erzwungen hatte ein unsichtbarer Feind: das Coronavirus. Mitte Mai kam dann die Erlösung. Die Grenzzäune wurden wieder abgebaut.

Nicht nur die Menschen in den Grenzregionen jubeln, wenn sie ihr Nachbarland ungehindert betreten können. In ganz Europa ist vor den nahenden Sommerferien der freie Reiseverkehr zurückersehnt worden. Dass die seit dieser Woche im ganzen Schengenraum wiedergewonnene Reisefreiheit eine Errungenschaft ist, die nicht selbstverständlich ist, hat die Corona-Krise deutlich gemacht.

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Der grenzüberschreitende Personenverkehr führt Menschen zusammen, erleichtert die Völkerverständigung, fördert den Handel zwischen den Ländern und damit den Wohlstand für alle.

Valentin Vogt ist Präsident des Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV).

Diese Vorzüge stehen am 27. September auf dem Spiel, wenn das Stimmvolk über die verantwortungslose Kündigungsinitiative der SVP entscheidet. Sie will die seit dem Jahr 2002 geltende Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU aufheben.

Das würde zwangsläufig zur Ablehnung aller Abkommen der Bilateralen I führen, da sie über die sogenannte Guillotine-Klausel miteinander verknüpft sind. Mit der Zerstörung des bilateralen Wegs würde die Schweiz nicht nur ihre erfolgreiche Europapolitik über Bord werfen.

Das würde auch eine Krise mit dem grössten Exportmarkt und wichtigsten Handelspartner der Schweiz heraufbeschwören. Und dies wäre in diesen ohnehin unsicheren Zeiten geradezu selbstmörderisch.

In der grössten Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte sind stabile Beziehungen zur EU für die stark vom Export abhängige Schweiz unverzichtbar. Auf Experimente planloser Hasardeure dürfen wir uns niemals einlassen, wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen.

Gegen die ungewollte Zuwanderung gibt es wirksame Riegel

Gegen eine ungewollte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt kann die Schweiz trotz Personenfreizügigkeit einen wirksamen Riegel schieben. So werden mit den Flankierenden Massnahmen Verstösse gegen das Schweizer Lohnschutzniveau und die Arbeitsbedingungen kontrolliert und Missbräuche geahndet.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat sich zusammen mit den Sozialpartnern immer für diese Eingrenzung der Personenfreizügigkeit eingesetzt. Die Arbeitgeber stehen zu ihrem Wort, für alle ihre Arbeitskräfte ortsübliche und damit faire Löhne zu zahlen.

Die Arbeitgeber engagieren sich zudem seit Jahren für die inländischen Fachkräfte. Dabei setzt sich der SAV bei den Unternehmen und in der Politik für eine bessere Arbeitsmarktintegration von Müttern, älteren Arbeitskräften oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ein. Zudem unterstützt er die Stellenmeldepflicht, die Stellensuchenden aus dem Inland einen Vorteil verschafft.

Aus diesen triftigen Gründen kämpft die Wirtschaft für ein wuchtiges «Nein» zur Kündigungsinitiative. Mit einem klaren Votum kann die ganze Schweiz beweisen, dass sie auch in den unsicheren Corona-Zeiten ein verlässlicher Partner und ein Hort der Stabilität bleibt – besonders für ihre Nachbarn in Europa.