T. L.* aus Brig VS steht vor einem Scherbenhaufen: Noch im Sommer 2013 sei er ein erfolgreicher Kleinunternehmer gewesen, verheiratet, rundum glücklich, erzählt er dem «Blick». L. will nicht erkannt werden und auch nicht seinen Namen richtigen Namen veröffentlicht sehen. «Hier im Oberwallis kann dies zu grossen sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen führen», sagt er.

Um sich den Traum von einer eigenen Wohnung zu erfüllen, kratzt er sein Erspartes zusammen. «Ich plante, sie als Kapitalanlage für die Altersvorsorge ein, da ich keine Pensionskasse besitze.» Ein Objekt im fünften Stock eines Blocks im Ortskern soll es sein, mit Blick auf den mittelalterlichen Stockalperpalast. Um es zu bezahlen, nimmt er zudem eine Hypothek über 505'000 Franken bei der Raiffeisen-Genossenschaftsbank Belalp-Simplon auf.

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Firma geht pleite, ohne Wohnung zu überschreiben

Die Bank überweist das Geld der Firma, die die Wohnung verkaufen soll. Diese jedoch geht kurz darauf pleite, ohne L. die Wohnung überschrieben zu haben. Jetzt steht L. ohne Wohnung, ohne Altersvorsorge und mit einer halben Million Franken Schulden plus Zins da. Weg! L. ist am Boden, fühlt sich betrogen und kommt fortan kaum mehr auf die Beine.

Wer trägt die Schuld am Schlamassel? Im Vertrag steht unter Ziffer 10: «Das Hypothekardarlehen wird freigegeben, wenn die Sicherheiten rechtsgültig bestellt sind.» Das bedeutet: Die Bank darf der Verkäuferfirma das Geld erst überweisen, wenn sie zum Beispiel abgeklärt hat, ob eine Grundbuchänderung möglich ist.

Klauseln dienen dem Schutz der Bank

Hat sie aber nicht. L. dazu: «Es darf doch nicht sein, dass die Raiffeisen einen Fehler macht und dann den Schaden auf einen Einzelkunden abwälzt.» Monatelang versucht L. vergeblich, eine Einigung mit der Bank zu erreichen. Als diese ihn betreibt, reicht er am Bezirksgericht eine Klage dagegen und ein Ersuchen um Gratis-Rechtsbeistand, also einen Anwalt, ein. Der Richter weist beides zurück.

Auch das Kantonsgericht schmettert Anfang 2018 eine Beschwerde von L. ab. Ein Teil der Begründung ist besonders interessant: «Unabhängig davon, ob vorliegend tatsächlich keine rechtsgültigen Sicherheiten bestellt wurden, dienen entsprechende Klauseln vorab dem Schutz der Bank als Kreditgeberin und nicht dem Schutz der Kreditnehmer.»

Für Cécile Thomi, Rechtschefin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), ist das ein Skandal. Es gehe hier um die Frage, wie man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auslege, sagt sie dem «Blick». wenn sie zum Beispiel abgeklärt hat, ob eine Grundbuchänderung möglich ist.

Keine Chance vor Gericht

Missbräuchliche AGB sind gesetzlich verboten. «Wann immer wir jedoch dagegen vorgehen, wird uns gesagt, dass die AGB im konkreten Anwendungsfall konsumentenfreundlich ausgelegt würden. Hier haben wir aber einen Fall, in dem ein Richter explizit eine konsumentenfeindliche Auslegung vornimmt.» Das heisse, dass der Raiffeisen-Vertrag in diesem Punkt missbräuchlich ist.

Als L. mit dieser Argumentation ans Bundesgericht gelangt, winkt dieses ab: Seine Beschwerde sei nicht hinreichend begründet.

Juristisch hatte L. also keine Chance. Mit ein Grund dafür ist aber möglicherweise, dass ihm das Geld für einen Anwalt fehlt; schliesslich hat er eine halbe Million Schulden und arbeitet nur unregelmässig, wo er gerade etwas findet. «Die Schweiz ist in dieser Hinsicht extrem ungerecht», sagt SKS-Juristin Thomi. «Man braucht mindestens 30'000 Franken, damit ein Richter einen solchen Fall anständig beurteilt.»

Bank: «Geschäftsübliche Sorgfaltspflicht» erfüllt

Raiffeisen Schweiz verweist an die Genossenschaft Belalp-Simplon. L. muss diese hierfür erst vom Bankgeheimnis entbinden. Dann schreibt die Bank dem «Blick» in Hinblick auf die Klausel, die laut Thomi missbräuchlich ist: «Da es in der Praxis oft zu Verzögerungen kommt, die nicht im Einflussbereich der Bank liegen, wird in Ziffer 10 des Basiskreditvertrags Hypothek nochmals erwähnt, dass die Auszahlung erst dann erfolgen kann, wenn die Bestellung der Sicherheiten erfolgt ist. In der Abwicklung dieses Basiskreditvertrags legte unsere Bank die geschäftsübliche Sorgfaltspflicht an den Tag.»

L. frustriert dazu: «Es ist ein Skandal, wie hier Recht ausgelegt wird und wie die Sorgfalt mit Füssen getreten wird.» Alles Zetern bringt nichts. Bisher hat er keinen Franken der Schuld zurückzahlen können.

*Name geändert

Dieser Artikel wurde zuerst im Wirtschaftsressort des «Blick» veröffentlicht.